Neue Fahrtkostenregelung

Alles neu macht der Juli.

Die Landesjugendleitung hat eine neue Fahrtkostenordnung beschlossen, die bei jdav Veranstaltungen für Teilnehmer*innen greift. Sie soll ab dem 01.07.2021 in Kraft treten. Im Folgenden wird sie kurz erläutert.

Für alle Anreisearten wird es eine Pauschale in Höhe von 7 Cent pro Kilometer geben. Diese kann jede*r Schulungs- oder Veranstaltungsteilnehmer*in auf der neuen Kostenliste angeben, die während der Veranstaltung ausgefüllt wird. Eine Ausnahme gilt, falls mit öffentlichenVerkehrsmitteln angereist wird. In diesem Fall kann stattdessen wie gewohnt das genutzte Ticket (im Original per Post oder digitale Tickets als PDF per Mail) beim Landesjugendsekretariat eingereicht werden, woraufhin es erstattet wird (für Teilnehmer*innen aus NRW bis 200 Euro, für Teilnehmer*innen aus anderen Bundesländern bis 120 Euro), wenn das Datum der Fahrt im direkten zeitlichen Zusammenhang mit der Schulung steht. Eine zweite Ausnahme gilt für Fahrten mit dem Fahrrad, die mit 30 Cent pro Kilometer erstattet werden. Fahrradtickets für den Zug können ebenfalls eingereicht werden.

Erstattet werden Fahrten zwischen dem Wohnort und dem Ort der Fortbildung. Abweichungen müssen begründet werden und die Landesjugendleitung behält sich vor, die Fahrtkostenerstattung bei Abweichungen abzulehnen.

Die Fahrtkosten werden zusammen mit eventuellen Verpflegungskosten nach der Schulung erstattet.

Beim Landesjugendleitertag 2021 werden wir euch die neue Fahrtkostenordnung noch einmal vorstellen.