Arbeitnehmer*innen, welche ehrenamtlich in der JDAV tätig sind, haben in NRW Anspruch auf Sonderurlaub.

Die Jugend des Deutschen Alpenvereins ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Zu den ehrenamtlichen Tätigkeiten gehören die leitende oder helfende Tätigkeit bei Jugendreisen, Jugendwanderungen, Jugendfreizeit- und Jugendsportveranstaltungen sowie einige weitere. Ebenfalls kann der Antrag für Fortbildungsmaßnahmen gestellt werden, welche dazu dienen, weiter ehrenamtlich tätig zu bleiben.
Grundsätzlich kann jede*r Arbeitnehmer*in 8 Tage Sonderurlaub beantragen, allerdings nur auf 3 Veranstaltungen pro Jahr verteilen.
Der*die Arbeitgeber*in ist nicht verpflichtet, den Sonderurlaub zu vergüten.
Der Lohnausfall kann über den Landessportbund NRW ausgeglichen werden. Über das Förderportal des LSB NRW kann ein Onlineantrag gestellt werden. Dieser dient ebenfalls zur Vorlage beim*bei der Arbeitgeber*in, um zu zeigen, dass Anspruch auf Sonderurlaub besteht.

Weitere Infos findet ihr auf den folgenden Seiten:

Startseite des Förderportals des LSB NRW 
Sonderurlaub für ehrenamtlich in der Jugendhilfe Tätige (Sportjugend)



Denk bitte daran
Der*die Arbeitgeber*in ist nicht verpflichtet, den Sonderurlaub zu vergüten!