BESTELLUNG DER Jugendleiter*innen-JahresmARKEN
Am Anfang eines jeden Jahres bestellt der*die Jugendreferent*in beim Landesjugendsekretariat die Jahresmarken für alle in der Sektion aktiven Jugendleiter*innen. Nur wer als Jugendleiter*in eine aktuelle Marke im Jugendleiterausweis vorweisen kann, hat ein Stimmrecht auf den Landes- und Bundesjugendleitertagen. Darüber hinaus kann nur ein*e aktive*r Jugendleiter*in mit gültiger Marke eine JuLeiCa beantragen, auf Hütten ab einer Gruppengröße von 5 Personen kostenlos übernachten und den Rechtsschutz des DAV genießen.
Immer am Jahresanfang müssen alle Bestellungen per Mail bei Nadine (nadine.walter@jdav-nrw.de) eingehen.
Für euch am einfachsten ist es, wenn ihr die Liste schon bei der JVV oder im Laufe des Jahres ausfüllt.
Das Formular findet ihr unten oder im Juref-Teams.
Um eine Marke erhalten zu können, muss die jährliche Fortbildungspflicht erfüllt werden. Dafür kann eine Fortbildung besucht werden, die von der JDAV oder vom DAV auf Landes- oder Bundesebene angeboten wird. Alle zwei Jahre kann auch die Landes- oder Bundesjugendversammlung angerechnet werden. Eine Trainer- bzw. Fachübungsleiteraus- oder -fortbildung wird alle drei Jahre anerkannt. Ausnahmen von dieser jährlichen Fortbildungspflicht sind nur in begründeten Fällen und auch nur einmal möglich.
Die Verantwortung für die Ausgabe der Jugendleitermarken tragen die Jugendreferent*innen. Seid euch bewusst, dass ihr bei einer unrechtmäßigen Ausgabe eventuell haftbar gemacht werden könnt.
Mit diesem Formular könnt ihr eure Marken bestellen: Bestellformular
Wichtig: Vergesst bitte die Unterschrift nicht! Ihr könnt das Formular händisch oder digital unterschreiben.