Wir fördern Radfahren

Erhöhung der Fahrtkostenerstattung für Fahrradanreisen

Ab 2021 gilt für unser Fortbildungen und Veranstaltungen eine neue Regelung zur Fahrtkostenerstattung bei der Anreise mit dem Fahrrad. Alle fleißigen Fahrradfahrer*innen, die mit dem Rad an- und abreisen, erhalten eine Entschädigung von 30 Cent pro Kilometer.

Die LJL beschließt, dass bei Fahrradanreisen der LJL sowie der Teilnehmer*innen von Schulungen und Veranstaltungen der JDAV NRW eine Pauschale i.H.v. 0,30  pro mit dem Fahrrad gefahrenen Kilometer erstattet wird. Außerdem werden Teilstrecken, die mit dem ÖPNV (+ Fahrrad) zurückgelegt werden, sowie das Fahrradticket erstattet. Die möglicherweise dadurch anfallenden Übernachtungskosten werden nicht erstattet. (3.10.2020)

Damit wollen wir euch dazu motivieren, insbesondere zu näher gelegenen Veranstaltungen auch mal das Fahrrad zu nehmen. Das tut uns und der Umwelt gut!

Die aktuelle Übersicht über die Fahrtkostenregelungen findet ihr hier.