Sonderurlaub
Mehr Urlaub für mehr Jugendarbeit!
Arbeitnehmer*innen, welche ehrenamtlich in der JDAV tätig sind, haben in NRW Anspruch auf Sonderurlaub.
Die Jugend des Deutschen Alpenvereins ist anerkannter Träger der
freien Jugendhilfe.
Zu den
ehrenamtlichen Tätigkeiten gehören die leitende oder helfende Tätigkeit
bei Jugendreisen, Jugendwanderungen, Jugendfreizeit- und
Jugendsportveranstaltungen sowie einige weitere.
Ebenfalls kann der
Antrag für Fortbildungsmaßnahmen gestellt werden, welche dazu dienen,
weiter ehrenamtlich tätig zu bleiben.
Grundsätzlich kann jede*r Arbeitnehmer*in 8 Tage Sonderurlaub pro Jahr beantragen, allerdings nur auf 3 Veranstaltungen pro Jahr verteilen.
Der*die Arbeitgeber*in ist nicht verpflichtet, den Sonderurlaub zu vergüten.
Der
Lohnausfall kann über den Landessportbund NRW ausgeglichen werden.
Über
das Förderportal des LSB NRW kann ein Onlineantrag gestellt werden.
Dieser dient ebenfalls zur Vorlage beim*bei der Arbeitgeber*in, um zu
zeigen, dass Anspruch auf Sonderurlaub besteht.
Weitere Infos findet ihr auf den folgenden Seiten:
Startseite des Förderportals des LSB NRW
Sonderurlaub für ehrenamtlich in der Jugendhilfe Tätige (Sportjugend)
Tipp: Beantrage deinen Sonderurlaub so früh wie möglich, die Töpfe für den Ausgleich von Sonderurlaub vom Landessportbund sind nicht unbegrenzt groß!