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AGBs

Allgemeine Teilnahme- und Stornierungsbedingungen für Schulungen und Jugendkurse der JDAV NRW
(Allgemeine Geschäftsbedingungen)


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an Schulungen der Jugend des Deutschen Alpenvereins in Nordrhein-Westfalen.

Jugend des Deutschen Alpenvereins in Nordrhein-Westfalen (nachfolgend: JDAV NRW)

Teil des Landesverbands Nordrhein-Westfalen des Deutschen Alpenvereins e. V.
Elisabethstr. 14
40217 Düsseldorf
info@jdav-nrw.de

Stand: August 2026

 

1. Kursplatzreservierung und Anmeldung

Die Anmeldung zu Schulungen und Jugendkursen der JDAV NRW erfolgt über die Website der JDAV NRW. Nach der Reservierung wird automatisch eine Reservierungsbestätigung per E-Mail versendet.

Werden weitere Unterlagen benötigt, müssen diese innerhalb von zwei Wochen eingereicht werden. Andernfalls verfällt die Reservierung. Eine Fristverlängerung kann vor Ablauf der Frist mit der Geschäftsstelle vereinbart werden.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt und erforderlichen Unterlagen eingegangen, verschickt die JDAV NRW eine Bestätigungsmail. Mit Versand dieser Mail ist die Anmeldung verbindlich. Ist die Schulung oder der Jugendkurs belegt, erfolgt eine Information über einen Platz auf der Warteliste.

Mitglieder anderer JDAV-Landesverbände können ebenfalls an den Schulungen teilnehmen. Die JDAV NRW behält sich eine Limitierung vor.

Die Kursplätze werden grundsätzlich nach Reihenfolge der Reservierung vergeben.

2. Teilnahmevoraussetzungen

Die Schulungen richten sich an Jugendleiter*innen und angehende Jugendleiter*innen der JDAV.
Mit der Anmeldung bestätigt der*die Teilnehmer*in, die in der jeweiligen Kursausschreibung genannten Voraussetzungen zu erfüllen.

Minderjährige benötigen das Einverständnis einer erziehungsberechtigten Person.

Gegebenenfalls müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllt werden. Diese sind auf der Veranstaltungs-Webseite beschrieben (z.B. Zustimmung des Jugendreferats).

Mit der Anmeldung bestätigt der*die Teilnehmer*in, die in der jeweiligen Ausschreibung genannten persönlichen Voraussetzungen zu erfüllen.

Erfüllt eine teilnehmende Person die Teilnahmevoraussetzungen nicht oder die Anforderungen, die zum Absolvieren des Kurses notwendig sind, kann die Kursleitung die Person vom Kurs ausschließen. Eine erforderliche Abreise erfolgt bei Jugendkursen auf eigene Kosten, bzw. auf Kosten der Erziehungsberechtigten.

Allergien, Krankheiten und weitere gesundheitliche Einschränkungen müssen der JDAV NRW bei der Anmeldung mitgeteilt werden. Eine Teilnahme mit gesundheitlicher Einschränkung ist grundsätzlich möglich. Eine vorherige Absprache mit der JDAV NRW bzw. der Kursleitung kann erforderlich sein, um zu klären, ob und unter welchen Bedingungen eine Teilnahme möglich ist.

3. Kurskosten und Zahlungsweise

Der Teilnahmebeitrag wird in der jeweiligen Ausschreibung ausgewiesen.

Die Teilnahmegebühr wird im Regelfall über das SEPA-Lastschriftverfahren beglichen. Dafür muss der*die Teilnehmer*in bei Anmeldung ihr Lastschriftmandat erteilen.

Bei Schulungen besteht die Möglichkeit, den Teilnahmebeitrag durch die Sektion zu begleichen. Dafür muss diese Option bei der Anmeldung ausgewählt werden und die Sektion der Kostenübernahme zustimmen. Sollte dies durch die Sektion abgelehnt werden, verpflichtet sich der*die Teilnehmer*in zur Übernahme der Teilnahmegebühr.

Fahrtkosten für Schulungen werden nach der jeweils gültigen Fahrtkostenregelung der JDAV NRW erstattet.
Fahrtkosten für Jugendkurse werden in der Regel nicht erstattet.

4. Keine Nachlässe auf Kurskosten bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen

Verzichtet eine Person bei einer JDAV-Veranstaltung auf Leistungen wie Übernachtungen und / oder Verpflegung, so wird keine Kostenreduzierung gewährt.

5. Rücktritt vom Kurs

Ein Rücktritt ist möglichst frühzeitig per E-Mail an info@jdav-nrw.de mitzuteilen. Bei kurzfristigen Absagen sind zusätzlich die Teamer*innen zu informieren.

Es gilt die Stornoregelung der JDAV NRW.

6. Absage bzw. Verlegung durch die JDAV NRW

Die JDAV NRW behält sich vor, Schulungen und Jugendkurse insbesondere wegen zu geringer Teilnehmer*innenzahl, Ausfall von Teamer*innen oder Unterkunft sowie aufgrund höherer Gewalt auch kurzfristig abzusagen, abzubrechen oder zu verlegen. Planbare Absagen werden grundsätzlich bis vier Wochen vor Kursbeginn mitgeteilt.

Bei einer Absage durch die JDAV NRW wird der Teilnahmebeitrag vollständig erstattet. Es besteht kein Anspruch auf einen Platz in einem anderen Kurs.

Es besteht kein Anspruch auf Durchführung der angegebenen (Ausbildungs-)Inhalte der Schulung. Gegebenenfalls müssen Inhalte auf die aktuellen Verhältnisse im (alpinen) Gelände angepasst werden.

7. Unfallversicherung

Alle Teilnehmenden sind in einer DAV-Sektion Jugendleitende und in diesem Rahmen über ihre jeweilige Sektion versichert. Der entsprechende Versicherungsschutz richtet sich nach den für die jeweilige Sektion geltenden Versicherungsbedingungen.

Darüber hinaus empfehlen wir Kursteilnehmer*innen, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Nähere Informationen zu DAV-Versicherungen findest du hier: https://www.alpenverein.de/verband/services/versicherungen-im-dav.

9. Kursrundschreiben

Vier bis sechs Wochen vor Schulungsbeginn erhalten die Teilnehmer*innen per E-Mail die genauen Informationen zur Schulung, insbesondere zu Teamenden, Anreise, Treffpunkt, Unterkunft, Verpflegung und benötigtem Material.

Die hinterlegten Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer, PLZ und Ort) werden zur Koordination von An- und Abreise, Verpflegung und Material mit den anderen Teilnehmer*innen geteilt. 

10. Einhaltung der Kurszeiten

Die angegebenen Start- und Endzeiten einer Schulung sind bei der An- und Abreise zu berücksichtigen. Diese werden mit den Informationen zur jeweiligen Schulung bekannt gegeben. Eine Teilnahmebescheinigung wird grundsätzlich nur ausgestellt, wenn der*die Teilnehmer*in an der gesamten Schulung teilgenommen hat. In begründeten, unvorhergesehenen Ausnahmefällen kann die Schulung trotz Fehlzeiten anerkannt werden.

11. Bedingungen während der Fortbildung

Die Verpflegung während der Veranstaltung ist grundsätzlich vegetarisch. Allergien, Unverträglichkeiten und besondere Ernährungsbedarfe sind frühzeitig mitzuteilen und werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

Während der gesamten Veranstaltung gilt Alkoholverbot.

Die Unterbringung kann gemischtgeschlechtlich erfolgen. Begründete Ausnahmen können je nach Bedingungen vor Ort nach vorheriger Absprache berücksichtigt werden.

Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmer*innen mit diesen Rahmenbedingungen einverstanden.


Stornobedingungen der JDAV NRW 

Veranstaltungen, Schulungen und Jugendkurse der JDAV NRW unterliegen den folgenden Stornobedingungen:

Bei Abmeldung …
​… bis 30 Tage nach Anmeldung auf der Website (maximal bis 30 Tage vor der Veranstaltung) ist die Stornierung kostenlos.
​… bis 30 Tage vor der Veranstaltung sind 25 € fällig.
​… von 29 bis 8 Tage vor der Veranstaltung sind 50 % des TN-Beitrags fällig.
​… ab 7 Tage vor der Veranstaltung ist der komplette TN-Beitrag fällig.

Bei einer Umbuchung bis 8 Wochen vor der Schulung fällt keine Stornierungsgebühr an.
Umbuchungen sind nur auf freie Schulungen der JDAV NRW im selben Schulungsjahr möglich.

Von der Stornierungsgebühr befreit sind Personen, welche aufgrund familiärer Notfälle oder
Krankheit / Verletzung / Quarantäne nicht an der Veranstaltung teilnehmen können. Ein
entsprechender Nachweis ist zu erbringen.

Stornierungen und Umbuchungen sind per Mail an info@jdav-nrw.de zu schicken.

Bei kurzfristigen Absagen sind die Teamenden ebenfalls zu benachrichtigen.

Fahrtkostenerstattungsregelung der JDAV NRW

für Teilnehmer*innen von Schulungen und Veranstaltungen:

Öffentliche Verkehrsmittel: ​ ​ ​100 % des Ticketpreises
(2. Klasse, inkl. Reservierung und Fahrradticket, Nachtzug nach Absprache)
BahnCard-Nutzung ​ ​ ​ ​110% des Ticketpreises
Zeitkarte/Abo-Ticket (Bahn/Bus) ​ ​0,30 € pro km, max mtl. Preis des Abotickets
Fahrrad ​ ​ ​ ​ ​ ​0,50 € pro km
Pauschale (z.B. Auto) ​ ​ ​ ​0,07 € pro km pro Person
veranstaltungsrelevanter PKW ​ ​0,30 € pro km zzgl. Park-/Mautkosten
(nach Absprache mit LJL)

Bedingungen:
- Bei Erstattungen von Tickets muss das Datum der Fahrt im direkten zeitlichen Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen.
- Erstattet werden Fahrten zwischen Wohnort und Ort der Veranstaltung. Abweichungen müssen begründet werden.
- Die 7 Cent Pauschale ist Verkehrsmittel-unabhängig, gilt also für Anreisen mit dem Auto. Die kürzeste Strecke zwischen Wohn- und Veranstaltungsort wird zwei Mal berechnet. Mitfahrende können ihre Pauschale direkt an die Fahrenden auszahlen lassen.
- Park- und Mautgebühren werden nicht gesondert erstattet.
- Die Erstattung der Fahrtkosten ist auf 200 € pro Person, für Hin- und Rückfahrt zusammen, begrenzt.
- Die Erstattung für Abo-Tickets in einem Monat ist veranstaltungsübergreifend begrenzt auf die monatlichen Kosten des Abo-Tickets.
- Die Fahrtkosten werden nach der Veranstaltung erstattet, sofern die Umfrage zur Klimabilanzierung ausgefüllt ist.
- Es gilt eine Frist von 2 Wochen nach Veranstaltungsende für das Einreichen deiner Abrechnung. Nach Überschreiten der Frist wird eine Gebühr von 50 € einbehalten (jedoch maximal der Gesamtbetrag). Nach 8 Wochen wird nichts mehr erstattet. Wenn du absehbar mehr Zeit benötigst, melde dich rechtzeitig für eine Fristverlängerung bei uns.