BESTELLUNG DER MARKEN

Am Anfang eines jeden Jahres bestellt der*die Jugendreferent*in beim Landesjugendsekretariat die Jahresmarken für alle in der Sektion aktiven Jugendleiter*innen. Nur wer als Jugendleiter*in eine aktuelle Marke im Jugendleiterausweis vorweisen kann, hat ein Stimmrecht auf den Landes- und Bundesjugendleitertagen. Darüber hinaus kann nur ein*e aktive*r Jugendleiter*in mit gültiger Marke eine JuLeiCa beantragen, auf Hütten ab einer Gruppengröße von 5 Personen kostenlos übernachten und den Rechtsschutz des DAV genießen.

Bis zum 15. Februar 2021 müssen alle Bestellungen per Mail bei Nadine (nadine.walter@jdav-nrw.de) eingegangen sein.

Um eine Marke erhalten zu können, muss die jährliche Fortbildungspflicht erfüllt werden. Dafür kann eine Fortbildung besucht werden, die von der JDAV oder vom DAV auf Landes- oder Bundesebene angeboten wird. Alle zwei Jahre kann auch der Landes- oder Bundesjugendleitertag angerechnet werden. Eine Trainer- bzw. Fachübungsleiteraus- oder -fortbildung wird alle drei Jahre anerkannt. Ausnahmen von dieser jährlichen Fortbildungspflicht sind nur in begründeten Fällen und auch nur einmal möglich.

Kleine Gedächtnisstütze zur Fortbildungspflicht: Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit ausgefallenen Schulungen, empfiehlt der Bundesjugendausschuss den Jugendreferent*innen für die Markenvergabe 2022 ein bisschen Kulanz walten zu lassen.

Die Verantwortung für die Ausgabe der Jugendleitermarken tragen die Jugendreferent*innen. Seid euch bewusst, dass ihr bei einer unrechtmäßigen Ausgabe eventuell haftbar gemacht werden könnt.

Mit diesem Formular könnt ihr eure Marken bestellen: Formular Markenbestellung

Wichtig: Vergesst bitte die Unterschrift nicht! Ihr könnt das Formular händisch oder digital unterschreiben.


IN kürze

Jugendreferent*innen schicken das ausgefüllte und unterschriebene Formular Markenbestellung per Mail an Nadine!

Deadline: 15. Februar


 

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